Alle Leistungen aus einer Hand – Steuerkanzlei in Minden

Leistungen der Steuerkanzlei Michael Guddat in Minden

Von der laufenden Buchhaltung bis zur Erbschaftsteuererklärung: Wir betreuen Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen. Ein fester Ansprechpartner kümmert sich um Ihre Steuern.

Die Kanzlei Michael Guddat bietet fünf Kernleistungen: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Erbschaftsteuererklärungen. Die Beratung ist bewusst breit aufgestellt, ohne Festlegung auf einzelne Branchen oder Personengruppen. Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

Was umfasst die Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung erfasst alle laufenden Geschäftsvorfälle eines Betriebs und bildet die Grundlage für Steuererklärung und Jahresabschluss. Wir buchen Belege, erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und liefern Ihnen aussagekräftige Auswertungen. So behalten Sie Liquidität und Ergebnis monatlich im Blick. Die Buchhaltung lässt sich digital oder klassisch per Belegordner organisieren.

Icon - Hantel

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Aus der laufenden Buchhaltung erstellen wir Ihre BWA. Sie zeigt monatlich Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis. Damit erkennen Sie Entwicklungen früh und können Entscheidungen auf belastbare Zahlen stützen.

Icon - Hantel

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Wir übernehmen die fristgerechte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt. Die Abgabe erfolgt je nach Fall monatlich oder quartalsweise. So vermeiden Sie Verspätungszuschläge.

Wie funktioniert die Lohnbuchhaltung?

Die Lohnbuchhaltung erstellt monatlich die Entgeltabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden und meldet Sozialversicherung und Lohnsteuer. Wir berechnen Brutto-Netto-Bezüge, führen Beiträge ab und erstellen die Bescheinigungen für Behörden. Bei Neueinstellungen, Krankheit oder Austritt übernehmen wir die Meldungen. So bleibt Ihre Personalabrechnung pünktlich und rechtssicher.

Icon - Hantel

Die Lohnbuchhaltung umfasst:

  • Monatliche Gehalts- und Lohnabrechnung
  • Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt
  • Lohnsteueranmeldung
  • Bescheinigungen für Krankenkassen und Behörden
  • Jahreslohnkonten und Lohnsteuerbescheinigungen

Welche Steuererklärungen übernimmt die Kanzlei?

Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen aller gängigen Steuerarten. Dazu zählen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter prüfen wir alle absetzbaren Posten. Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Icon - Hantel

Einkommensteuererklärung für Privatpersonen

Für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter erstellen wir die jährliche Einkommensteuererklärung. Wir berücksichtigen Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie reichen die Unterlagen ein, den Rest übernehmen wir.

Icon - Hantel

Erklärungen für Selbstständige und Unternehmen

Für Gewerbetreibende und Gesellschaften erstellen wir Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen. Die Erklärungen knüpfen direkt an Buchhaltung und Jahresabschluss an. Das spart Doppelarbeit und hält die Zahlen konsistent.

Was beinhaltet der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss fasst das Geschäftsjahr eines Unternehmens in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Für kleinere Betriebe erstellen wir alternativ die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Abschluss ist Grundlage für Steuererklärung, Bank und eigene Planung. Wir erstellen ihn fristgerecht und erläutern Ihnen die Ergebnisse verständlich.

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Aspekt Pro Kontra
Einnahmen-Überschuss-Rechnung Einfach, geringer Aufwand Nur für Nicht-Bilanzierungspflichtige
Bilanz Vollständiges Bild, bankentauglich Höherer Aufwand und Kosten

Fazit: Die richtige Form hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab – wir prüfen das individuell.

Wann ist eine Erbschaftsteuererklärung nötig?

Eine Erbschaftsteuererklärung wird fällig, wenn ein Erbe oder eine Schenkung die persönlichen Freibeträge übersteigt. Dieser Bereich wird zunehmend stärker nachgefragt, weil Vermögen und Immobilienwerte steigen. Wir ermitteln den steuerpflichtigen Erwerb, prüfen Freibeträge und erstellen die Erklärung. Bei Bedarf beraten wir auch zur vorausschauenden Übertragung von Vermögen.

Icon - Hantel

Freibeträge und Fristen

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Erben. Der Erwerb ist dem Finanzamt in der Regel innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Die genauen Werte teilen wir Ihnen im Gespräch mit.

Was kostet die Beratung in der Kanzlei Guddat?

Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage sind der Gegenstandswert und der tatsächliche Aufwand. Die folgenden Werte sind branchenübliche Richtwerte für Standardfälle. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch.

Leistung Abrechnungsgrundlage Typischer Richtwert
Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) StBVV nach Gegenstandswert ab ca. 150–400 Euro
Finanzbuchhaltung StBVV oder Pauschale ab ca. 80–250 Euro/Monat
Lohnabrechnung je Mitarbeitenden StBVV ca. 8–20 Euro/Abrechnung
Jahresabschluss (kleine Gesellschaft) StBVV nach Bilanzsumme ab ca. 1.000 Euro
Erbschaftsteuererklärung StBVV nach Wert des Erwerbs individuell

Hinweis: Richtwerte für gängige Standardfälle, keine verbindliche Preiszusage.

Sie wissen nicht sicher, welche Leistung Sie brauchen?

Rufen Sie an unter+49 (571) 97 22 12 0 oder schreiben Sie an guddat@stb-guddat.de. Wir klären Ihren Bedarf im persönlichen Gespräch.

Kanzlei Michael Guddat   |    Hermannstraße 61, 32423 Minden