Die Kanzlei Michael Guddat bietet fünf Kernleistungen: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Erbschaftsteuererklärungen. Die Beratung ist bewusst breit aufgestellt, ohne Festlegung auf einzelne Branchen oder Personengruppen. Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung.
Was umfasst die Finanzbuchhaltung?
Die Finanzbuchhaltung erfasst alle laufenden Geschäftsvorfälle eines Betriebs und bildet die Grundlage für Steuererklärung und Jahresabschluss. Wir buchen Belege, erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und liefern Ihnen aussagekräftige Auswertungen. So behalten Sie Liquidität und Ergebnis monatlich im Blick. Die Buchhaltung lässt sich digital oder klassisch per Belegordner organisieren.
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Aus der laufenden Buchhaltung erstellen wir Ihre BWA. Sie zeigt monatlich Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis. Damit erkennen Sie Entwicklungen früh und können Entscheidungen auf belastbare Zahlen stützen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Wir übernehmen die fristgerechte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt. Die Abgabe erfolgt je nach Fall monatlich oder quartalsweise. So vermeiden Sie Verspätungszuschläge.
Wie funktioniert die Lohnbuchhaltung?
Die Lohnbuchhaltung erstellt monatlich die Entgeltabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden und meldet Sozialversicherung und Lohnsteuer. Wir berechnen Brutto-Netto-Bezüge, führen Beiträge ab und erstellen die Bescheinigungen für Behörden. Bei Neueinstellungen, Krankheit oder Austritt übernehmen wir die Meldungen. So bleibt Ihre Personalabrechnung pünktlich und rechtssicher.
Die Lohnbuchhaltung umfasst:
- Monatliche Gehalts- und Lohnabrechnung
- Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt
- Lohnsteueranmeldung
- Bescheinigungen für Krankenkassen und Behörden
- Jahreslohnkonten und Lohnsteuerbescheinigungen
Welche Steuererklärungen übernimmt die Kanzlei?
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen aller gängigen Steuerarten. Dazu zählen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter prüfen wir alle absetzbaren Posten. Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Einkommensteuererklärung für Privatpersonen
Für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter erstellen wir die jährliche Einkommensteuererklärung. Wir berücksichtigen Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie reichen die Unterlagen ein, den Rest übernehmen wir.
Erklärungen für Selbstständige und Unternehmen
Für Gewerbetreibende und Gesellschaften erstellen wir Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen. Die Erklärungen knüpfen direkt an Buchhaltung und Jahresabschluss an. Das spart Doppelarbeit und hält die Zahlen konsistent.
Was beinhaltet der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss fasst das Geschäftsjahr eines Unternehmens in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Für kleinere Betriebe erstellen wir alternativ die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Abschluss ist Grundlage für Steuererklärung, Bank und eigene Planung. Wir erstellen ihn fristgerecht und erläutern Ihnen die Ergebnisse verständlich.
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
| Aspekt | Pro | Kontra |
|---|---|---|
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Einfach, geringer Aufwand | Nur für Nicht-Bilanzierungspflichtige |
| Bilanz | Vollständiges Bild, bankentauglich | Höherer Aufwand und Kosten |
Fazit: Die richtige Form hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab – wir prüfen das individuell.
Wann ist eine Erbschaftsteuererklärung nötig?
Eine Erbschaftsteuererklärung wird fällig, wenn ein Erbe oder eine Schenkung die persönlichen Freibeträge übersteigt. Dieser Bereich wird zunehmend stärker nachgefragt, weil Vermögen und Immobilienwerte steigen. Wir ermitteln den steuerpflichtigen Erwerb, prüfen Freibeträge und erstellen die Erklärung. Bei Bedarf beraten wir auch zur vorausschauenden Übertragung von Vermögen.
Freibeträge und Fristen
Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Erben. Der Erwerb ist dem Finanzamt in der Regel innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Die genauen Werte teilen wir Ihnen im Gespräch mit.
Was kostet die Beratung in der Kanzlei Guddat?
Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage sind der Gegenstandswert und der tatsächliche Aufwand. Die folgenden Werte sind branchenübliche Richtwerte für Standardfälle. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch.
| Leistung | Abrechnungsgrundlage | Typischer Richtwert |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) | StBVV nach Gegenstandswert | ab ca. 150–400 Euro |
| Finanzbuchhaltung | StBVV oder Pauschale | ab ca. 80–250 Euro/Monat |
| Lohnabrechnung je Mitarbeitenden | StBVV | ca. 8–20 Euro/Abrechnung |
| Jahresabschluss (kleine Gesellschaft) | StBVV nach Bilanzsumme | ab ca. 1.000 Euro |
| Erbschaftsteuererklärung | StBVV nach Wert des Erwerbs | individuell |
Hinweis: Richtwerte für gängige Standardfälle, keine verbindliche Preiszusage.
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Wie reiche ich meine Belege ein?
Sie können Belege klassisch im Ordner oder digital einreichen. Wir stimmen den Weg im Erstgespräch auf Ihren Betrieb ab. Wichtig ist eine vollständige und geordnete Übergabe. So bleibt die Buchhaltung effizient.
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Wie lange dauert eine Steuererklärung?
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Übernehmen Sie auch laufende Buchhaltung für kleine Betriebe?
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Welche Unterlagen brauche ich für die Erbschaftsteuererklärung?
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Gibt es Festpreise oder Pauschalen?
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Beraten Sie auch bei der Existenzgründung?
Sie wissen nicht sicher, welche Leistung Sie brauchen?
Rufen Sie an unter+49 (571) 97 22 12 0 oder schreiben Sie an guddat@stb-guddat.de. Wir klären Ihren Bedarf im persönlichen Gespräch.
Kanzlei Michael Guddat | Hermannstraße 61, 32423 Minden